Gastronews

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Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie

Bei Vorliegen welcher Voraussetzungen dürfen ausländische Saisonkräfte in Österreich beschäftigt werden? ...mehr

Können befristete Arbeitsverhältnisse gekündigt werden?

Hier sind Einschränkungen im Vergleich zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen zu beachten ...mehr

Prüfungsschwerpunkt Registrierkasse

Verstärkte Überprüfung von Registrierkassen durch die Finanzverwaltung und Finanzpolizei ...mehr

Wann haben Unternehmer Anspruch auf Diäten?

Wann liegt eine betrieblich veranlasste Reise vor? ...mehr

Wie sind steuerfreie Essensbons für Mitarbeiter geregelt?

Gutscheine können auch bei Abholung oder Lieferung der Speisen steuerfrei sein ...mehr

Steuerfreier Sachbezug beim Dienstrad: Ist eine Bezugsumwandlung schädlich?

Steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug beim Dienstrad auch bei Bezugsumwandlung? ...mehr

Welchen Vorteil bieten regelmäßige Mitarbeitergespräche?

Dieses Führungsinstrument bringt Vorteile für Mitarbeiter und Führungskraft ...mehr

Steuerfreier Sachbezug beim Dienstrad: Ist eine Bezugsumwandlung schädlich?

Mann auf Fahrrad

Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Kraftrad mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (z. B. Elektrofahrrad) auch für private Fahrten (einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zu benützen, ist laut Sachbezugswerteverordnung ein Sachbezugswert von Null anzusetzen.

Ein Sachbezugswert von Null für die Überlassung ist entsprechend der Sachbezugswerteverordnung ab 2023 auch im Rahmen einer (befristeten oder unbefristeten) Umwandlung überkollektivvertraglich gewährter Bruttobezüge anzusetzen. Eine vereinbarte Reduktion der Bruttobezüge und damit in Verbindung stehende zusätzliche Gewährung eines Sachbezugs stellt keine Bezugsverwendung dar.

Dies gilt im Wesentlichen auch für die Sozialversicherungsbeiträge. Die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) weist aber unter anderem auf folgende Voraussetzungen hin:

  • Der Dienstgeber kauft oder least ein (Elektro-)Fahrrad oder Kraftrad mit einem CO2-Emissionswert von Null.
  • Das bisherige Entgelt und das verbleibende Bruttoentgelt liegt über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn. Das verbleibende Bruttoentgelt entspricht zumindest dem kollektivvertraglichen Lohn und gilt als Beitragsgrundlage.
  • Es erfolgt eine schriftliche Dienstvertragsänderung über eine befristete oder unbefristete Reduktion des Bruttobezuges.

Weitere Details, wie z. B. die Auswirkung auf sonstige Ansprüche (z. B. Sonderzahlungen), sind zu beachten und können nur in einer individuellen Beratung geklärt werden.

Stand: 29. März 2023

Bild: Kzenon - stock.adobe.com

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