Gastronews

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Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie

Bei Vorliegen welcher Voraussetzungen dürfen ausländische Saisonkräfte in Österreich beschäftigt werden? ...mehr

Können befristete Arbeitsverhältnisse gekündigt werden?

Hier sind Einschränkungen im Vergleich zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen zu beachten ...mehr

Prüfungsschwerpunkt Registrierkasse

Verstärkte Überprüfung von Registrierkassen durch die Finanzverwaltung und Finanzpolizei ...mehr

Wann haben Unternehmer Anspruch auf Diäten?

Wann liegt eine betrieblich veranlasste Reise vor? ...mehr

Wie sind steuerfreie Essensbons für Mitarbeiter geregelt?

Gutscheine können auch bei Abholung oder Lieferung der Speisen steuerfrei sein ...mehr

Steuerfreier Sachbezug beim Dienstrad: Ist eine Bezugsumwandlung schädlich?

Steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug beim Dienstrad auch bei Bezugsumwandlung? ...mehr

Welchen Vorteil bieten regelmäßige Mitarbeitergespräche?

Dieses Führungsinstrument bringt Vorteile für Mitarbeiter und Führungskraft ...mehr

Prüfungsschwerpunkt Registrierkasse

Frau bei Registrierkasse

Unternehmer mit einem Nettojahresumsatz ab € 15.000,00 je Betrieb und Barumsätzen aus diesem Betrieb von über € 7.500,00 müssen eine Registrierkasse führen. Die Finanzverwaltung und Finanzpolizei haben mit Ende letzten Jahres angekündigt, dass für das Jahr 2023 die Überprüfung der Registrierkassen einer der diesjährigen Prüfungsschwerpunkte sein wird. Aufgrund der vorwiegend erzielten Barumsätze werden somit auch viele Gastronomiebetriebe in den Fokus dieser Überprüfungen geraten.

Schwerpunkte der geplanten Überprüfungen

Neben der generellen Verpflichtung zum Betrieb einer Registrierkasse wird im Rahmen der geplanten Überprüfungen auch vermehrt auf die Belegerteilungspflicht geachtet werden, wonach der Unternehmer dem Kunden über seinen Umsatz verpflichtend einen Beleg auszuhändigen hat. Ebenfalls werden die Kassenbelege in Form der Monats- und Jahresbelege selbst einer verstärkten Überprüfung unterliegen. Die Monatsbelege müssen dabei gemeinsam mit dem Kassenabschluss sowie dem Jahresbeleg aufbewahrt werden, welcher bis zum 15.2. des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden muss.

Vorbereitung von Unterlagen

Um im Rahmen einer potenziellen Überprüfung gut gerüstet zu sein, empfiehlt es sich, bereits vorab folgende Unterlagen vorzubereiten:

  • Jahres- und Monatsbelege
  • Nullbeleg
  • Manuell erstellte Belege bei Kassenausfall
  • Kassenbeschreibung des Herstellers
  • Handbuch der Registrierkasse
  • Datenübermittlungsprotokolle

Zudem gilt es zu beachten, dass Systemausfälle über 48 Stunden über Finanz-Online gemeldet und entsprechend dokumentiert werden müssen.

Stand: 29. März 2023

Bild: ikonoklast_hh - stock.adobe.com

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