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Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie

Bei Vorliegen welcher Voraussetzungen dürfen ausländische Saisonkräfte in Österreich beschäftigt werden? ...mehr

Können befristete Arbeitsverhältnisse gekündigt werden?

Hier sind Einschränkungen im Vergleich zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen zu beachten ...mehr

Prüfungsschwerpunkt Registrierkasse

Verstärkte Überprüfung von Registrierkassen durch die Finanzverwaltung und Finanzpolizei ...mehr

Wann haben Unternehmer Anspruch auf Diäten?

Wann liegt eine betrieblich veranlasste Reise vor? ...mehr

Wie sind steuerfreie Essensbons für Mitarbeiter geregelt?

Gutscheine können auch bei Abholung oder Lieferung der Speisen steuerfrei sein ...mehr

Steuerfreier Sachbezug beim Dienstrad: Ist eine Bezugsumwandlung schädlich?

Steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug beim Dienstrad auch bei Bezugsumwandlung? ...mehr

Welchen Vorteil bieten regelmäßige Mitarbeitergespräche?

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Können befristete Arbeitsverhältnisse gekündigt werden?

Stempel mit Aufschrift

Insbesondere bei Saisonbetrieben gehört die befristete Beschäftigung von Arbeitnehmern zum Alltag in der Gastronomie und Hotellerie. Worauf Sie in erster Linie achten müssen, wenn Sie ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbaren bzw. kündigen möchten, erfahren Sie hier.

Während unbefristete Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit eingegangen werden, haben befristete Arbeitsverhältnisse ein vorab festgelegtes Ablaufdatum. Das Ende der Laufzeit muss im Vorfeld objektiv bestimmbar festgesetzt werden und darf nicht willkürlich beeinflussbar sein (z. B. ein bestimmtes Kalenderdatum). Bestimmte Kollektivverträge (z. B. der Kollektivvertrag für Arbeiter im Gastgewerbe) schreiben die Vereinbarung eines bestimmten Kalenderdatums ausdrücklich vor. Prüfen Sie deshalb unbedingt den jeweils anwendbaren Kollektivvertrag, bevor Sie ein befristetes Dienstverhältnis begründen.

Befristete Dienstverhältnisse können vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit nur dann gekündigt werden, wenn die Möglichkeit einer solchen Kündigung ausdrücklich vereinbart wurde. Das ist allerdings nicht immer möglich. Ist

das Arbeitsverhältnis auf kurze Zeit befristet und steht die einzuhaltende Kündigungsfrist in einem Missverhältnis zur Laufzeit, dann kann keine Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung vereinbart werden. Dabei sind stets die Umstände des jeweiligen Einzelfalles ausschlaggebend.

Eine einvernehmliche Auflösung ist hingegen auch bei (besonders kurz) befristeten Arbeitsverhältnissen möglich. Auch eine Probezeit kann bei befristeten Arbeitsverhältnissen vereinbart werden.

Soll ein weiteres befristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an oder kurz nach einem befristeten Arbeitsverhältnis vereinbart werden, bedarf es dafür einer sachlichen Rechtfertigung, die sich aus wirtschaftlichen oder sozialen Umständen ergeben kann. Ohne eine solche Rechtfertigung begründet die Folgebefristung ein sittenwidriges Kettenarbeitsverhältnis, das wie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis behandelt wird.

Stand: 29. März 2023

Bild: Wolfilser - stock.adobe.com

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