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Buchhaltung Lohnverrechnung Steuerberatung Unternehmensberatung
Gründungsberatung Gutachten Mediation Unternehmensnachfolge
Betriebsoptimierung Businesspläne Franchise-Unternehmen

Buchhaltung

Grundlage für eine ordnungsmäße Buchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens. Neben der Erfassung der Belege ist auch die Kostenplanung und Erfolgskontrolle wesentlicher Bestandteil einer optimalen Buchhaltung. Zu diesem Zweck werden unsere hoch qualifizierten Mitarbeiter laufend geschult.

Die Übernahme Ihrer Buchhaltung beinhaltet somit auch eine kurzfristige Erfolgsanalyse (KER):

Sie liefert einen Überblick über die Entwicklung Ihrer Erträge und Aufwendungen. Diese Informationen geben Ihnen Aufschluss über die Lage Ihres Unternehmens und die Möglichkeit, rechtzeitig Maßnahmen zur (Gegen-)Steuerung zu treffen.

Wir passen den Umfang des Rechnungswesens an Ihr Unternehmen an:

Ob Einnahmen/Ausgaben-Rechner oder Bilanzierer. Die Organisation des Rechnungswesens richtet sich nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Buchhaltung – teilweise oder vollständig – selbst führen:

In diesem Fall beraten wir Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten Buchhaltungs-Software, bieten Ihnen die Schulung Ihres Buchhaltungspersonals an und informieren Sie über zu berücksichtigende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht.

In Zusammenhang mit dem Leistungsfeld „Buchhaltung“ bieten wir Ihnen folgende Services an:

  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung
  • Laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung der offenen Posten von Kunden und Lieferanten
  • Organisation des Rechnungswesens
  • Informationen über Ihren Geschäftsverlauf
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
  • Erstellung und elektronische Durchführung sämtlicher laufender Meldungen (Umsatzsteuervoranmeldung, Zusammenfassende Meldung), sowie rechtzeitige Information der mit den Abgabenterminen verbundenen Zahlungen

Lohnverrechnung

Die Lohn- und Gehaltsverrechnung zählt aufgrund Ihrer Querschnittsfunktion zwischen den ständigen Änderungen unterworfenen Gebieten des Verwaltungs-, Arbeits- und Abgabenrechts zu den komplexesten Materien des Rechnungswesens. Erschwerend wirken die verschärften Melde- und Aufzeichnungsvorschriften Für eine effiziente und kompetente Abwicklung dieser Aufgaben bedarf es einer intensiven laufenden Weiterbildung unserer Mitarbeiter.

Übertragen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsverrechnung unseren Experten und profitieren Sie von höherer Abrechnungssicherheit, raschen Auswertungen und der professionellen Erledigung folgender Leistungen:

  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Laufende Lohn- und Gehaltsverrechnung
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien und Reisekosten
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben
  • Einstufung im Gehaltsschema, sowie Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
  • Bearbeitung von Dienstnehmerexekutionen
  • Unterstützung bei Lohnsteuer-, Kommunalsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Tipps zum Verfassen von Dienstzeugnissen
  • Klärung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
  • Online-Verbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
  • Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse: Dienstvertrag, Werkvertrag, Freier Dienstvertrag
  • Beratung bei der Erstellung von Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen und in der Auslegung von Kollektivverträgen
Steuerberatung

Wir sind Ihr Partner im Wirtschaftsleben. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe. Als Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten, übernehmen wir für Sie neben der laufend zu führenden Buchhaltung sowie der Lohn- und Gehaltsverrechnung und der Erstellung des Jahresabschlusses gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Damit Sie permanent über Ihre steuerliche Situation informiert sind, erstellen wir für Sie gerne Planungsrechnungen, in denen wir aus den bisher vorliegenden Daten ein Jahresergebnis und die daraus resultierende steuerliche Belastung berechnen. Das ermöglicht Ihnen, rechtzeitig Ihre Unternehmenspolitik zu korrigieren und entsprechende Maßnahmen zu setzen, um ein optimales steuerliches Ergebnis zu erzielen.

Laufende Steuerberatung

  • Information über steuerliche Änderungen, Diskussion, Aufzeigen von Möglichkeiten und Planungen zur Gestaltung der Steuerbelastung und Wirtschaftlichkeit
  • Laufende Buchhaltung und Personalverrechnung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen: Bilanz bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen, sowie Kontrolle der Steuerbescheide laut Veranlagung
  • Begleitung im Abgabenverfahren durch Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z. B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Begleitung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen, GPLA - Prüfungen unsw.
  • Vertretung gegenüber Abgabenbehörden: laufend und in Sonderfragen, wie im Rechtsmittelverfahren durch alle Instanzen
  • Vertretung vor der Finanzbehörde und im Finanzstrafverfahren

Sonderberatung

  • bei Neu- und Umgründungen sowie Liquidationen
  • bei Erbschafts- und Unternehmensnachfolgefragen
  • in internationalen Steuerfragen zusammen mit erfahrenen Experten
  • bei der optimalen Rechtsform aus gesellschafsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht
  • Unternehmensbewertung im Zusammenhang mit Umgründungen unsw.
  • Begleitung bei Bankgesprächen, sowie Sanierungsberatung
  • Steuergutachtliche Tätigkeiten
  • Beratung und Schulung Ihres Buchhaltungspersonals (auch in Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen)

Bilanzpräsentation

Wir bereiten die Präsentation Ihrer Bilanz verständlich auf und präsentieren grafisch ansprechend über Videobeamer!

Unternehmensbewertung

Welche Methode wird für welchen Bewertungsanlass herangezogen? ✔Ertragswertverfahren ✔Substanzwertmethode ✔Kombination

Unternehmensberatung

Wir stehen Ihnen bei der Beurteilung Ihrer betriebswirtschaftlichen Probleme zur Seite; gemeinsam mit Ihnen identifizieren, analysieren und definieren wir Problembereiche und Handlungsmöglichkeiten.

Unser erfahrenes Team erarbeitet für Sie unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten individuelle Lösungen, deren Umsetzungen Ihr Unternehmen zum Erfolg führen wird.

Planen Sie gemeinsam mit uns Ihre grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen und finden Sie so die vorteilhafteste Lösung für Ihr Unternehmen.

Im Rahmen der Unternehmensberatung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Unternehmensplanung: Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung in Zusammenhang mit Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen, insbesondere die Erstellung von Projektbeurteilungen (Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsberechnungen), Break-Even-Berechnung
  • damit einhergehend die Erarbeitung von Strategien und Geschäftsplänen
  • Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung
  • Beratung bei Kalkulationsfragen
  • Budgetierung (auf Basis einer integrierten Erfolgs- und Finanzplanung) mit Soll/Ist-Vergleichen
  • Unternehmensbewertungen insbesondere im Zusammenhang mit Umgründungen
  • Unterstützung bei der Gestaltung von Verträgen, insbesondere Gesellschaftsverträgen
  • Bilanz- und Erfolgsanalysen
  • Beantragung von Fördermitteln in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen

Selbst das kleinste Unternehmen braucht ein Mindestmaß an Zielgrößen wie z. B. Umsatz, Kosten, Liquiditätssicherung, Anzahl von Kunden. Auch kleine Dienstleister müssen sich die Frage stellen, welche ihrer Leistungen die beste Ertragskraft hat und bei welchen Aufträgen außer Spesen nichts gewesen ist.

Gründungsberatung

Sie haben eine grandiose Idee – wir begleiten Sie von der Geschäftsidee zur Gründung und Ihre Vision wird Wirklichkeit!

Wir haben für viele Probleme, die bei der Gründung eines Unternehmens auftreten können, entsprechendes Know-How erworben und betreuen Sie professionell in allen Etappen der Umsetzung Ihrer Idee. Für Unternehmen jeder Größenordnung haben wir eine maßgeschneiderte Lösung bereit.

Eine umfassende Gründungsplanung bezieht alle Unternehmensbereiche mit ein.

Von wesentlicher Bedeutung wird vor allem die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens sein:

Mit dieser Entscheidung sind nicht nur steuerliche, sondern auch sozialversicherungs- und gewerberechtliche Fragen verbunden. Nehmen Sie deshalb rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch und planen Sie gemeinsam mit uns Ihren Weg in die Selbstständigkeit detailliert voraus, damit auch Ihre Gründung von Erfolg gekrönt ist.

Unser Leistungsangebot

  • Prüfung der Geschäftsidee auf ihre Umsetzbarkeit
  • Gemeinsame Erarbeitung eines Konzeptes
  • Erstellen von genau durchdachten Businessplänen
  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform in steuerlicher Hinsicht
  • Fahrplan in die GmbH
  • Beratung hinsichtlich Gründungsförderungen
  • Beratung bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei Finanzierungsfragen und Gesprächen mit der Bank

Gutachten

Zu unserem Aufgabengebiet zählt die Erstellung von Sachverständigengutachten auf dem Gebiet des Buchführungs- und Bilanzwesens im Besonderen, sowie des Abgabenrechts im Allgemeinen.

Für Wirtschaftstreibende bedeutet die Erstellung eines Gutachtens oft eine nicht unwesentliche strategische Information zur Verfolgung ihrer Ziele.

Im Rahmen unserer Gutachtertätigkeit beantworten wir für Sie insbesondere Fragen

  • in Zusammenhang mit der Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen,
  • in Schadenersatzangelegenheiten (Quantifizierung von Schadensfällen) sowie
  • in Zusammenhang mit allgemeinen betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.

Mediation

Oftmals bedeuten Konflikte jahrelangen Streit, die vor dem Gericht enden. Das Gerichtsverfahren kostet dann eine Menge Zeit und Geld und Ergebnis ist meist, dass es einen Gewinner und einen Verlierer gibt. Das muss nicht sein. Wir bieten Ihnen eine andere, außergerichtliche Methode der Konfliktlösung, bei der eine für alle Streitparteien zufriedenstellende Lösung herbeigeführt werden kann:

Die Mediation – eine Vermittlung zwischen den am Konflikt beteiligten Parteien durch Erarbeitung eines für alle tragbaren Konsenses.

Als Vermittler wird ein sogenannter Mediator eingesetzt, ein externer Dritter, der versucht, gemeinsam mit den Konflitparteien eine Lösung herbeizuführen.

Egal, ob es um Konflikte zwischen Geschäftspartnern, Gesellschaftern oder Familienmitgliedern geht. Wirtschaftsmediation eignet sich für eine Vielzahl von Konfliktsituationen. Hervorgehoben seien Konflikte in einem Arbeitsteam, Konflikte rund um die Unternehmensnachfolge- oder übernahme, der Streit in der Nachbarschaft oder - im privaten Bereich - Konflikte im Falle einer Scheidung und der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Das Ergebnis der Mediation soll kein unverbindlicher Konsens sein. Vielmehr geht es um eine vertragliche Fixierung des erreichten Kompromisses.

Neben dem finanziellen und zeitlichen Aspekt, der im Vergleich zu einem allfälligen Gerichtsverfahren für die Mediation spricht, sollten auch die sozialen Vorzüge des Mediationsverfahrens hervorgehoben werden: Allen Konfliktparteien wird durch die außergerichtliche Mediation ermöglicht, sich als Gewinner der Auseinandersetzung zu sehen. Dies stellt sicher, dass alle Kontrahenten in Zukunft weiter miteinander arbeiten und leben können.

Mediation ist eine freiwillige Angelegenheit. Niemand kann eine Streitpartei dazu zwingen, an der Mediation teilzunehmen. Die außergerichtliche Konfliktlösung muss also dem Willen aller Konfliktparteien entsprechen.

Unternehmensnachfolge

Aufgrund vorliegender Statistiken sollen in den nächsten Jahren tausende von Unternehmen übertragen werden. Neben persönlichen, erb-, arbeits-, miet- und haftungsrechtlichen Fragen sind es auch die Steuerhürden, die dabei Kopfzerbrechen bereiten. Die Nachfolge soll leistbar bleiben.

Die Nachfolge von Unternehmen bedeutet in der Regel einen tiefen Einschnitt in die gesamte Betriebsstruktur. Einerseits soll losgelassen werden und andererseits soll ohne Behinderung und Verzögerung das Unternehmen fortgeführt werden. Dennoch werden Nachfolgen oftmals überhastet „vom Zaun gebrochen“, die Folgen sind selten im Detail bedacht. Eine Nachfolge optimal zu organisieren bedeutet, bereits in der Anfangsphase intensiv über alle Alternativen nachzudenken. In diesem Zusammenhang bieten wir ein „Umgründungsbrainstorming“ an, wo anhand eines vorbereiteten Fragekatalogs alle relevanten Bereiche abgehandelt werden:

  • Erfassung der Beteiligten und Betroffenen: Sind alle Beteiligten und Betroffenen bekannt? Welche Interessen und Ziele verfolgen die jeweiligen Personen?
  • Insbesondere sollen die Ziele der Nachfolge ausgelotet werden: Steuern zu sparen alleine ist selten ein guter Grund, die Struktur eines Unternehmens zu verändern. Haftungsfragen, Fragen der Generationennachfolge, Altersvorsorgeplanung, zivilrechtliche Fragen müssen behandelt werden.
  • Ein genauer Zeitplan ist abzustecken, der auch Freiraum für neue Überlegungen und Alternativen lässt. Im „letzten Abdruck“ passieren die schwerwiegendsten Fehler! Eine gut geplante Nachfolge benötigt zumindest eine Vorlaufzeit von 1 bis 3 Jahren.
  • Festlegung des Teams, das die Nachfolge bzw. Umgründung begleiten soll. Die Vielzahl an beteiligten Personen benötigt eine umfassende Koordination. Ein gut organisiertes Brainstorming beseitigt meist viele Unsicherheitsfaktoren schon im Frühstadium, wodurch überhastete Aktionen vermieden werden.
  • Rechtzeitige Diskussion anlässlich der jährlich stattfindenden Jahresabschlusspräsentation – Es ist nie zu früh, Diskussionen zu führen.

Unser Leistungsangebot

  • Rechtzeitige Anregung
  • Beratung im Anlassfall
  • Umfassende Information
  • Brainstorming
  • Zielvereinbarung
  • Teamfestlegung
  • Zeitplan
  • Erstellen von Alternativen und Zukunftsszenarien
  • Unternehmensplan in Abstimmung mit Detailplänen
  • Prozessmoderation und Prozesskoordination
  • Begleitung

Betriebsoptimierung

Unternehmen stehen vor der anspruchsvollen Herausforderung, zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit eine hohe Angebotsqualität mit einer effektiven Leistungserbringung und optimierten Kostenstrukturen zu verbinden.

Eine ganz zentrale Rolle spielt die Kostenrechnung. Diese dient der Erfassung und Verrechnung der Kosten der im Unternehmen erbrachten Leistungen. Der Hauptzweck einer modernen Kostenrechnung ist die Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen für die Unternehmensleitung.
Als Beispiel einer Entscheidungsgrundlage sei folgende herausgegriffen:
Die Kostenrechnung bietet mit den errechneten Selbstkosten eine Grundlage für die Preisfestsetzung durch das Unternehmen.

Ein weiterer wichtiger Punkt für einen optimalen Betriebsablauf spielt das Controlling. Dieses ist ein Instrument zur Führung eines Unternehmens und befasst sich mit den möglichen zukünftigen Entwicklungen des Unternehmens.
Zentrale Bestandteile eines umfassenden Controllingsystems sind die Erstellung von Erfolgsbudgets und Finanzplänen.
Selbst das kleinste Unternehmen braucht ein Mindestmaß an Zielgrößen wie z. B. Umsatz, Kosten, Liquiditätssicherung, Anzahl von Kunden. Auch kleine Dienstleister müssen sich die Frage stellen, welche ihrer Leistungen die beste Ertragskraft hat und bei welchen Aufträgen außer Spesen nichts gewesen ist.

Businesspläne

Wann und warum ist ein Businessplan sinnvoll?
Der Businessplan ist ein Schlüsseldokument für die Beurteilung, aber auch für die Steuerung der künftigen Geschäftstätigkeit. Er soll belegen, dass der oder die Unternehmensgründer imstande sind, aus einer Geschäftsidee ein reales Unternehmen entstehen zu lassen. Der Businessplan ist für mögliche Geschäftspartner, für Banken und Risikokapitalgeber die Basis für jegliche Kooperations- bzw. Investitionsentscheidung.

Der Businessplan umfasst zwei Teile:
  • Schriftliche Formulierung der Geschäftsidee umfasst: einen Bezug auf das Produkt, Dienstleistung, Kundennutzen, Marktgröße und Zielkundenbeschreibung, Markteintritt und Kopierbarkeit, Marketing, Management und Schlüsselpositionen, Chancen und Risiken, etc.
  • Der Finanzteil dient dazu, sich über diese Zahlungsströme einen Überblick zu verschaffen, damit auch genug bare Mittel zur Verfügung stehen, um allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können. Denn gelingt es eine Zeitlang nicht, fällige Schulden jederzeit und ohne Störung des Betriebsablaufes zu bezahlen, reichen auch beste Gewinnaussichten nicht, um eine Insolvenz zu verhindern. Der Zeitraum, auf den sich die Liquiditätsplanung erstrecken sollte, sollte etwa drei bis fünf Jahre betragen. Darüber hinausgehende Zeiträume lassen sich in aller Regel nur mehr sehr schwer abschätzen, die Planung hätte daher kaum eine Aussagekraft.

Franchise-Unternehmen

Franchising ist ein vertikales Kooperations- und Vertriebssystem selbstständiger Unternehmer. Die Zusammenarbeit innerhalb eines bestimmten Franchisesystems bezieht sich auf ein Franchisepaket, das der Franchisegeber zur Verfügung stellt und das von den Franchisenehmern gegen Entgelt genutzt wird.

Der Franchisevertrag begründet ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Franchisenehmer und dem Franchisegeber. Der Franchisegeber räumt dem Franchisenehmer gegen Entgelt das Recht ein, bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen unter Verwendung von Name, Marke, Ausstattung usw. sowie der gewerblichen und technischen Erfahrung des Franchisegebers und unter Beachtung des von diesem entwickelten Organisations- und Werbungssystems zu vertreiben.

Das Franchisepaket umfaßt das organisatorische, technische und kaufmännische Know-How sowie die rechtlichen Sicherheiten, die zur Produktion oder zum Absatz bestimmter Güter oder Dienstleistungen notwendig sind.

Zur Ermöglichung einer sachgerechten Ausübung des Rechtes zur Einsicht der Bücher ist eine gleichartig ausgestattete Buchführung der Franchisenehmer unabdingbare Voraussetzung. Der Franchisenehmer muß dazu verpflichtet werden, dem Franchisegeber jeweils die Summen und die Saldenlisten der einzelnen Monate sowie nach Abschluss des Geschäftsjahres den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, allenfalls Lagebericht bzw. die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung zur Verfügung zu stellen.
Für die Auswertung der Umsätze im System ist es ebenfalls notwendig, daß der Vertrag eine Regelung enthält, wonach der Franchisenehmer - unterschiedlich nach System - eine Umsatzstatistik zu führen hat.

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